Sachbearbeiter*in Miet- und Lastenzuschuss sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen

Stellenausschreibung

Kieler Amt für Wohnen und Grundsicherung sucht frische Köpfe

Starten Sie bei uns als 

Sachbearbeiter*in Miet- und Lastenzuschuss sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen 
(vergütet nach EG 9a TVöD / A 8 SHBesG)

und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Wohngelder, Bildungs- und Teilhabeleistungen unbefristet in Voll- oder Teilzeit.


Was wir bieten

  • die Möglichkeit, Familie, Freizeit und Arbeitsalltag zu einem sinnhaften Ganzen zu vereinen
  • Einarbeitung, die auf den eigenen Erfahrungen aufbaut - und diese täglich erweitert
  • abwechslungsreiche Sport- und Fitnessangebote, einzeln und in Gruppen
  • passgenaue Pendler*innen-Förderung - via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)
  • für Dienstwege: E-Mobilität mittels Carsharing und Nutzung der Kieler „Sprottenflotte“


Was zu tun ist

Die Stelle eröffnet die Möglichkeit einer umfassenden Bearbeitung des Vorgangs von der Beratung der Bürger*innen über die Antragsannahme bis hin zur abschließenden Entscheidung. Das beinhaltet auch die Überprüfung von Bescheiden sowie ggf. deren Rücknahme und Rückforderung von Wohngeld. Dabei besteht die Gelegenheit, die Arbeitsvorgänge selbständig, flexibel und eigenverantwortlich im Rahmen der vorgegebenen Regelungen zu gestalten. Durch den persönlichen Kontakt zu den Bürger*innen und häufig unterschiedliche Fallkonstellationen ist eine abwechslungsreiche sowie anspruchsvolle Tätigkeit gewährleistet. 

  • Sie bearbeiten Neu-, Wiederholungs- und Erhöhungsanträgen auf Miet- und Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz (WoGG).
  • Sie sind für die Prüfung und Festsetzung der Erstattungsansprüche zuständig.
  • Sie übernehmen Auskünfte, ohne spätere Antragsstellung und führen Proberechnungen durch.
  • Sie sind für die Bearbeitung und Aufnahme von Änderungsanzeigen für Wohngeld sowie für die Widersprüche gegen die Versagung von Wohngeld zuständig.
  • Sie überprüfen rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld im Rahmen des Datenabgleichs gem. § 33 WoGG und übernehmen die Einleitung von Bußgeldverfahren in Sachen Wohngeld.


Was Sie mitbringen

  • Ausbildung. Sie haben eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder als
    • Fachangestellte*r für Arbeitsmarktdienstleistungen
    • Justizfachangestellte*r
    • Sozialversicherungsfachangestellte*r
    • Rechtsanwalts-, Notar-, Rechtsanwalts- und Notar- bzw. Patentanwaltsfachangestellte*r
    • Steuerfachangestellte*r

  • Alternativ verfügen Sie über die Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe eins, Fachrichtung Allgemeine Dienste
    oder die abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r
    oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang I.

  • Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung liegen hinter Ihnen.

  • Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert. Kenntnisse im Wohngeldfachverfahren und im Fachverfahren OPEN/PROSOZ sind Ihnen vertraut – oder Sie sind bereit, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen

Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.


Was Sie auszeichnet

Sie haben die Bereitschaft, sich auf unterschiedliche Bürger*innen einzustellen, ihnen aufgeschlossen zu begegnen und sie bedarfsgerecht zu beraten. Zudem können Sie Sachverhalte vollständig erfassen und sicher beurteilen, um Antragsteller*innen eine Entscheidung nachvollziehbar zu erklären.


Wo Sie wirken

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens geleistet. Es soll Bürger*innen bei einem entsprechenden Wohnungsangebot das soziale Grundrecht auf eine angemessene und familiengerechte Wohnung sichern. Die Leistungen der Bildung und Teilhabe sollen Kindern und Jugendlichen bessere Entwicklungs-chancen ermöglichen. Für Kinder, deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, ist die Abteilung Wohngeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen zuständig.  


Gut zu wissen

Die Stelle ist unter Voraussetzung der Abdeckung der Servicezeiten (Montag, Dienstag, und Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr) teilbar.


Interessiert? – Wir auch. 

Gern möchten wir Sie kennenlernen! 

Bei fachlichen Fragen zur Stelle steht Ihnen Birgit Kyburg, Tel. 0431 901-4861 und Lars Hörlöck, Tel. 0431 901- 2391 zur Verfügung.

Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft Ihnen Anna-Katharina Cordelair weiter.

Wir setzen uns im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes aktiv dafür ein, Frauen im Beruf zu fördern und freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Und auch Vielfalt ist uns ein großes Anliegen – daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen mit den verschiedensten Biographien. Ansprechpartner*innen zu diesen Themen finden Sie auf www.kiel.de/grundsätze.

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 1. Dezember 2024 die Referenznummer 11043 an und fügen Sie ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.

Werden Sie Teil des Teams.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

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Birgit Kyburg

Tel 0431 901-4861

Lars Hörlöck

Tel 0431 901- 2391