Das Kieler Jugendamt sucht frische Köpfe
Starten Sie bei uns als
Sozialpädagog*in / Sozialarbeiter*in
(vergütet nach EG S12 TVöD zzgl. SuE-Zulage/ A 10 SHBesG)
und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Kinder- und Jugendhil-fedienst in der Flexiblen Betreuung unbefristet in Voll- oder Teilzeit.
Was wir bieten
Was zu tun ist
Was Sie mitbringen
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschrei-bungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Sie haben die Fähigkeit, den Belangen der einzelnen Bürger*innen verständnisvoll entgegenzukommen und fachkundig damit umzugehen, ohne dabei den Blick für das Allgemeinwohl zu verlieren und können die entstehenden bzw. bestehenden Konflikte erkennen und ange-messen handhaben. Ebenfalls tragen Sie als Gruppenmitglied zu einer sachlich und menschlich zufriedenstellenden Zusammenarbeit bei.
Wo Sie wirken
Die Arbeitsgruppe Flexible Betreuung leistet ambulante Hilfen im Bereich des Sozialgesetz-buches VIII. Im Einzelnen sind das die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Erziehungsbeistandschaft, sonstige Hilfen zur Erziehung, die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und präventiv ausgerichtete Gruppenarbeit. Bei den Hilfen geht es generell um die Bereitstellung intensiver Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Familien und deren Kindern bzw. Jugendlichen. Die Gestaltung einer Hilfe erfolgt auf der Grundlage der vorgegebenen Zielsetzungen aus der gemeinsamen Hilfevereinbarung mit den Sorgeberechtigten/Eltern und den Mitarbeiter*innen des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD).
In zahlreichen Betreuungsfällen muss der Blick auf kindeswohlgefährdende Aspekte gerichtet werden. Häufig sind Eltern (-teile) psychisch belastet oder erkrankt oder/und bringen eine Alkohol- oder Suchtproblematik mit. Kinder wachsen in Haushalten mit Verwahrlosungstendenzen auf oder erleben physische oder psychische Gewalt. Die Hilfen erfolgen in enger Kooperation mit dem ASD.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD. Sie erhalten (zusätzlich zum tariflichen Tabellenentgelt) eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180,00 Euro (bei Vollzeittätigkeit).
Es muss die Bereitschaft für Dienst zu ungünstigen Zeiten, gelegentlich in den Abendstunden, selten Tätigkeiten am Wochenende vorhanden sein. In Ausnahmen kann die Teilnahme an Ferienfahrten mit Übernachtungen erwünscht sein. Sollte man als Teilzeitkraft prinzipiell die Nachmittagsstunden abdecken muss die Bereitschaft bestehen an Besprechungen die am Vormittag stattfinden, teilzunehmen.
Wir weisen darauf hin, dass das Gebäude aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht barri-erefrei ist. Ihr Büro befindet sich im 1. Stock. es sind 2 Treppen zu bewältigen.
Die Bildschirmtauglichkeit wird vorausgesetzt.
Interessiert? –
Gern möchten wir Sie kennenlernen!
Bei fachlichen Fragen zur Stelle steht Ihnen Jörg Peters, Tel. 0431 901 4930 und Jochen Schepp, Tel. 0431 901 3620 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft Ihnen Tatjana Gerth, Tel. 0431 901 2590 weiter.
Wir setzen uns im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes aktiv dafür ein, Frauen im Beruf zu fördern und freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen. Gleiches gilt selbstver-ständlich auch für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Und auch Vielfalt ist uns ein großes Anliegen – daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen mit den ver-schiedensten Biographien. Ansprechpartner*innen zu diesen Themen finden Sie auf www.kiel.de/grundsätze. [nur extern]
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 17. November 2024 die Referenznummer 03774 & 03269 an und fügen Sie ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.
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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
Jörg Peters
Tel 0431 901-4930
Jochen Schepp
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