Sachbearbeiter*in für Zuwendungen und Kulturförderung

Stellenausschreibung

Kieler Amt für Kultur und Weiterbildung sucht frische Köpfe

Starten Sie bei uns als 

Sachbearbeiter*in für Zuwendungen und Kulturförderung
(vergütet nach EG 9b TVöD / A 10 SHBesG)

und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Kulturservice unbefristet in Voll- oder Teilzeit.


Was wir bieten

  • Flexibilität. Gleitzeit, Teilzeitarbeit und Home-Office
  • Vorsorge. Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
  • Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket
  • Betriebliche Gesundheitsförderung. Beteiligung an Hansefit-Beiträgen sowie weitere externe und interne Sport- und Fitnessangebote 
  • Vielfalt. Safe-Space für eine vielfältige, inklusive Belegschaft 


Was zu tun ist

  • Zuwendungen (Institutionelle Förderung und Projektförderung) gemäß städtischer Zuwendungsrichtlinie bewilligen 
  • Beratung von Zuwendungsempfänger*innen, Erörterung von Wirtschafts- und Finanzplänen, gegebenenfalls mit anderen Zuwendungsgeber*innen und die Prüfung von Anträgen und Bewilligungsvoraussetzungen
  • Zuwendungsbescheide und/oder -verträge in Abstimmung mit weiteren städtischen Stellen (Sachgebiets- und Amtsleitung, Dezernat V, Rechtsamt, etc.) erstellen
  • Verwaltungsmäßige Prüfung von Verwendungsnachweisen, hierbei insbesondere die Prüfung der Vollständigkeit der Verwendungsnachweisunterlagen und der Umsetzung von Auflagen und Nebenbestimmungen
  • Prüfvermerke erstellen und Erfolgskontrolle durchführen
  • Durchführung von Rückforderungs-, Widerrufs- und Zinsverfahren
  • Erstattungsansprüche bei nicht auszuräumenden Beanstandungen sowie Widerrufs- und Rückforderungsbescheide einschließlich der Festsetzung möglicher Zinsforderungen erstellen
  • Weitere administrative Tätigkeiten (Unterstützung der Gremienarbeit, Berichtswesen, Recherchen, Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Bereich Kulturförderung)


Was Sie mitbringen

  • Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in:
    • Verwaltungsmanagement, Public Management
    • Staats-, Verwaltungswissenschaft
    • Öffentliches Recht
    • Rechtswissenschaft 
    • oder in einem geisteswissenschaftlichen Studienfach

  • oder Laufbahnprüfung/ -befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste 
    oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II

Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.


Was Sie auszeichnet

Sie leben einen dienstleistungsorientierten und kooperativen Arbeitsstil. Es fällt Ihnen leicht sich auf unterschiedliche Menschen einzustellen und komplexe Sachzusammenhänge so zu erläutern, dass diese auch für Personen ohne Verwaltungsausbildung verständlich sind. Sie bringen Interesse für Kultur mit. 


Wo Sie wirken

Im Amt für Kultur und Weiterbildung vereint sind neben der Kulturförderung und der Kulturellen Stadtentwicklung im Kulturbüro auch die Stadtbücherei, die Förde-vhs, die Musikschule, das Stadt- und Schifffahrtsmuseum, die Stadtgalerie, das Kulturforum, das (neue) Zentrum zur Geschichte Kiels im 20. Jahrhundert, der Veranstaltungsort Kulturforum und das Stadtarchiv. Das Kulturbüro vernetzt, berät und fördert die freie Kulturszene in der Landeshauptstadt.

So vielfältig wie unsere Aufgaben ist die Fachexpertise unserer Kolleg*innen. Gemeinsam ist uns hohe Motivation und Gestaltungswille. Bei uns fühlen Sie sich wohl, wenn Sie das Verwaltungshandwerk beherrschen, aber gerne auch „außerhalb der Box“ denken. Sie sind konflikt- und kritikfähig und haben die Fähigkeit, den Belangen der einzelnen Bürger*innen verständnisvoll entgegenzukommen, ohne dabei den Blick für das Allgemeinwohl zu verlieren. 


Gut zu wissen

Die Stellen sind teilbar unter der Voraussetzung des Teilens eines Arbeitsplatzes. 

Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.

Es sind vereinzelt Dienste während der Abendstunden zu leisten. 


Interessiert? – Wir auch. 

Gern möchten wir Sie kennenlernen! 

Bei fachlichen Fragen zur Stelle steht Ihnen Johanna Göb, Tel. 0431 901-1030 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft Ihnen Anna-Katharina Cordelair, Tel. 0431 901-2366 weiter.

Wir setzen uns aktiv für die Förderung von Frauen im Beruf ein und freuen uns besonders über ihre Bewerbungen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderungen – wir treffen angemessene Vorkehrungen, um die volle und wirksame Teilhabe am Berufsleben gleichberechtigt sicherzustellen. Auch Vielfalt ist uns ein großes Anliegen. Daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen verschiedenster Biographien. Ansprechpartner*innen zu diesen Themen finden Sie auf www.kiel.de/grundsätze.

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 08. Juni 2025 die Referenznummer 11062, 08423 an und fügen Sie ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.

Werden Sie Teil des Teams.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

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Johanna Birgit Göb

Tel 0431 901-3010