Im Jugendamt der
Landeshauptstadt Kiel, Allgemeiner
Sozialdienst, sind regelmäßig Planstellen für
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
mit
staatlicher Anerkennung
zu besetzen. Die
Stellen sind zunächst befristet, z.T. auch kurzfristig im Rahmen von z.B.
Vertretungen für Elternzeit, Arbeitsunfähigkeit, etc. zu besetzen und sind
nach Entgeltgruppe S 14 TVöD ausgewiesen und grundsätzlich teilbar.
Zu den Aufgaben der
Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehören:
- Beratung und Unterstützung zur Förderung
der Erziehung in der Familie
- Beratung von Eltern, Kindern und
Jugendlichen über Hilfen zur Erziehung nach den §§27 ff SGB VIII;
Vorbereitung, Einleitung und Hilfeplanung für Hilfen zur Erziehung nach
den §§ 27 ff SGB VIII; Durchführung nachgehender Betreuungen, Hilfe für
junge Volljährige
- Beratung, Klärung und Prüfung möglicher
vorrangiger Ansprüche und Ansprüche auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
SGB XII; Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und der Arbeitsgruppe Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Mitwirkung in Verfahren nach dem
Jugendgerichtsgesetz nach § 52 SGB VIII; Betreuung des Jugendlichen
während des gesamten Verfahrens
- Mitwirkung in Verfahren vor dem
Vormundschafts- und Familiengericht; Beratung in Fragen der Partnerschaft,
Trennung und Scheidung
- Wahrnehmung des Schutzauftrages nach §
8a SGB VIII, Krisenintervention, Einleitung vorläufiger Maßnahmen zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Teilnahme am Bereitschaftsdienst
Erforderlich sind:
- ein
abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6
Semestern der Fachrichtung Sozialpädagogik bzw. Soziale Arbeit, jeweils mit staatlicher Anerkennung
- die Bereitschaft, über den unmittelbaren
Bereich des eigenen Arbeitsplatzes hinaus zu denken und zu handeln
- EDV-Kenntnisse in der Anwendung der
Standardsoftware (Word, Outlook und Info 51) bzw. die Bereitschaft sich
die Kenntnisse kurzfristig anzueignen
- Grundkenntnisse im Jugendhilfe- und
Sozialrecht (SGB VIII, SGB XII) bzw. die Bereitschaft sich die Kenntnisse
kurzfristig anzueignen
- ein hohes soziales Verständnis
- eine hohes Maß an Konfliktfähigkeit
- sehr gute mündliche Kommunikationsfähigkeit
Es sind Tätigkeiten und Terminen in Bereichen wahrzunehmen, die nicht immer barrierefrei sind (z. B. bei Hausbesuchen).
Telefonische
Auskünfte erteilt Frau Corsi Peters, Tel.: 0431 9013258 und Frau
Angelika Schulz, Tel.: 0431 9013674.
Wir möchten die
berufliche Förderung von Frauen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes
verwirklichen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Menschen
mit Behinderungen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit
aussagekräftigen Unterlagen werden ausschließlich online auf www.kiel.de entgegengenommen.