Kieler Jugendamt sucht frische Köpfe
Starten Sie bei uns als
Sachbearbeiter*in Wirtschaftliche Jugendhilfe / Leistungen der Eingliederungshilfe
(Eingruppierung nach EG 9b TVöD bzw. A 10 SHBesG)
und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Rechtliche und Wirtschaftliche Jugendhilfe unbefristet in Voll- oder Teilzeit.
Was wir bieten
Was zu tun ist
Sie erledigen alle Verwaltungsvorgänge im Zusammenhang mit Hilfen für junge Menschen (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene) im Rahmen von Jugendhilfe (SGB VIII) und Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (SGB IX). Die Abwicklung und Überprüfung von Zahlungs- und Abrechnungsvorgängen ist ein weiterer Schwerpunkt der Sachbearbeitung. Es handelt sich überwiegend um verwaltungsmäßige Aktenbearbeitung, Termine mit Bürger*innen sind in diesem Aufgabenfeld eher selten.
Was Sie mitbringen
oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Sie haben eine gute Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift und Sie können eigenverantwortlich arbeiten. Sie sind in der Lage, auch bei erhöhtem Arbeitsanfall und in schwierigen Situationen den Überblick zu behalten.
Wo Sie wirken
Der Arbeitsbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe/Leistungen der Eingliederungshilfe ist aufgrund seiner Größe aufgeteilt in 2 identisch tätige Arbeitsgruppen mit insgesamt 17 Beschäftigten. Ihnen steht damit umfangreiches Fachwissen und Unterstützung zur Verfügung, um sich dieses abwechslungsreiche Arbeitsfeld erschließen zu können. Es erwartet Sie ein kollegiales Team, ein wertschätzendes Miteinander bei konstruktiven Diskursen und gelebte Partizipation zu den wesentlichen Themen.
Der Aufgabenbereich ist Schnittstelle zwischen dem Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes und den freien Trägern der Jugend- und Eingliederungshilfe als Leistungsanbieter. Außerdem werden Ansprüche von Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX bearbeitet. Dabei ist es häufig notwendig, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und gerichtlicher Grundsatzurteile Ermessensentscheidungen zu treffen und zu bescheiden.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Gern ermöglichen wir Ihnen auf Anfrage eine Hospitation.
Interessiert? – Wir auch.
Gern möchten wir Sie kennenlernen!
Bei fachlichen Fragen zur Stelle steht Ihnen Nubiana Bussenius, Tel. 0431 901-3152 und Eva Jordan, Tel. 0431 901-5380 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft Ihnen Dennis Straßburg, Tel. 0431 901-5284 weiter.
Wir setzen uns aktiv für die Förderung von Frauen im Beruf ein und freuen uns besonders über ihre Bewerbungen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderungen – wir treffen angemessene Vorkehrungen, um die volle und wirksame Teilhabe am Berufsleben gleichberechtigt sicherzustellen. Auch Vielfalt ist uns ein großes Anliegen. Daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen verschiedenster Biographien. Ansprechpartner*innen zu diesen Themen finden Sie auf www.kiel.de/grundsätze.
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 23. November 2025 die Referenznummer 02465 an und fügen Sie ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.
Werden Sie Teil des Teams.
Wir freuen uns auf Ih
Eva Jordan
Tel 0431 901 5380
Nubiana Bussenius
Nubiana.Bussenius@kiel.de